Bava Metzia 163

Kapitel 163

א הלוהו על המשכון קתני אלא לא קשיא כאן שהלוהו מעות כאן שהלוהו פירות
1 auf ein Pfand geborgt!? – Vielmehr, das ist kein Einwand; eines gilt von dem Falle, wenn er ihm Geld geborgt hat, und eines gilt von dem Falle, wenn er ihm Früchtegeborgt hat. –
ב והא מדקתני סיפא ר' יהודה אומר הלוהו מעות שומר חנם הלוהו פירות שומר שכר מכלל דלתנא קמא לא שני ליה
2 Im Schlußsatze heißt es ja aber: R. Jehuda sagt: borgte er ihm Geld, so gilt er als unentgeltlicher Hüter, borgte er ihm Früchte, so gilt er als Lohnhüter. Demnach gibt es ja nach dem ersten Autor keinen Unterschied!? –
ג כולה רבי יהודה היא וחסורי מיחסרא והכי קתני הלוהו על המשכון שומר שכר במה דברים אמורים שהלוהו פירות אבל הלוהו מעות שומר חנם שרבי יהודה אומר הלוהו מעות שומר חנם הלוהו פירות שומר שכר
3 Die ganze [Lehre] ist von R. Jehuda, und zwar ist sie lückenhaft und muß wie folgt lauten: wer auf ein Pfand geborgt hat, gilt als Lohnhüter: dies nur wenn er ihm Früchte geborgt hat, wenn er ihm Geld geborgt hat, so gilt er als unentgeltlicher Hüter; R. Jehuda ist nämlich der Ansicht: borgte er ihm Geld, so gilt er als unentgeltlicher Hüter, borgte er ihm Früchte, so gilt er als Lohnhüter. –
ד אי הכי קמה לה מתני' דלא כרבי עקיבא אלא מחוורתא מתני' דלא כר' אליעזר
4 Demnach vertritt ja unsere Mišna nicht die Ansicht R. A͑qibas!? – Am richtigsten ist es vielmehr, unsere Mišna vertritt nicht die Ansicht R. Elie͑zers.
ה לימא בדלא שוי משכון שיעור זוזי ובדשמואל קא מיפלגי דאמר שמואל האי מאן דאוזפיה אלפא זוזי לחבריה ואנח ליה קתא דמגלא עילוייהו אבד קתא דמגלא אבדו אלפא זוזי
5 Es wäre anzunehmen, daß sie über den Fall, wenn das Pfand nicht den Wert des Darlehens hat, also über eine Lehre Šemuéls, streiten. Šemuél sagte nämlich: Wenn jemand seinem Nächsten tausend Zuz geborgt und dieser ihm einen Sichelstiel als Pfand gegeben hat, so sind, wenn der Sichelstiel verloren geht, die tausend Zuz verloren. –
ו אי בדלא שוי משכון שיעור זוזי דכולי עלמא לית להו דשמואל והכא בדשוי שיעור זוזי וקא מיפלגי בדר' יצחק
6 Wenn das Pfand den Wert des Darlehens nicht hat, ist keinerder Ansicht Šemuéls, hier aber wird von dem Falle gesprochen, wenn es den Wert des Darlehens hat, und sie streiten über eine Lehre R. Jiçḥaqs.
ז דאמר ר' יצחק מנין לבעל חוב שקונה משכון שנאמר (דברים כד, יג) ולך תהיה צדקה אם אינו קונה משכון צדקה מנא ליה מכאן לבעל חוב שקונה משכון
7 R. Jiçḥaq sagte nämlich: Woher, daß der Gläubiger das Pfand eigne? Es heißt:<i>dir wird es</i><i>als Rechtschaffenheit angerechnet werden,</i> und wenn er das Pfand nicht eignen würde, wäre dies ja keine Rechtschaffenheit. Hieraus, daß der Gläubiger das Pfand eigne. –
ח ותסברא אימור דאמר ר' יצחק במשכנו שלא בשעת הלואתו אבל משכנו בשעת הלואתו מי אמר
8 Meinst du? R. Jiçḥaq ist dieser Ansicht nur in dem Falle, wenn er von ihm das Pfand nicht beim Borgen genommenhat, sagte er dies etwa auch von dem Falle, wenn er von ihm das Pfand beim Borgen genommen hat!? –
ט אלא משכנו שלא בשעת הלואתו כולי עלמא אית להו דרבי יצחק והכא במשכנו בשעת הלואתו ובשומר אבידה קא מיפלגי דאיתמר שומר אבידה רבה אמר כשומר חנם רב יוסף אמר כשומר שכר
9 Vielmehr, in dem Falle, wenn er von ihm das Pfand nicht beim Borgen genommen hat, sind alle der Ansicht R. Jiçḥaqs, sie streiten nur über den Fall, wenn er von ihm das Pfand beim Borgen genommen hat, und zwar streiten sie über den Hüter eines Fundes. Es wurde nämlich gelehrt: Der Hüter eines Fundes gilt, wie Rabba sagt, als unentgeltlicher Hüter, und wie R. Joseph sagt, als Lohnhüter. –
י לימא דרב יוסף תנאי היא לא בשומר אבידה דכולי עלמא אית להו דרב יוסף והכא
10 Demnach streiten Tannaím über die Ansicht R. Josephs? – Nein, hinsichtlich eines Fund-Hüters sind alle der Ansicht R. Josephs, und sie streiten vielmehr über den Fall,